AGB Kommission

AGB Kommission

Wie geht der Verkauf von Second-Hand Kommissions- Waren?

Ich nehme Ihre Kleider bzw. Waren gerne in Kommission.

Besonders interessiert bin ich an eleganter, ausgefallener und schöner Kleidung.

Bitte rufen Sie in jedem Fall zuvor an, damit wir Anzahl und Art der Kleider besprechen können!

Wenn ich keinen weiteren Platz mehr im Laden habe, gibt es manchmal einen Annahmestopp. Bitte informieren Sie sich deshalb vorher telefonisch bei mir.

Wenn Sie dann vorbeikommen, sehe ich mir Ihre Kleider an und entscheide welche Sachen ich gerne aufnehmen möchte. Dann legen wir gemeinsam einen Einkaufspreis fest. Ich trage Ihre Waren in ein Register ein und Sie erhalten hierüber eine Kopie.

Da ich nach Jahreszeiten unterschiedliche Kleider verkaufe, müssen nach spätestens drei Monaten die unverkauften Waren bzw. das Geld für die verkauften Waren wieder abgeholt werden!

Waren, die nicht innerhalb dieses Zeitraumes abgeholt werden, gehen unentgeldlich in meinen Besitz über.

Sie selbst sind dafür verantwortlich in diesem Zeitraum ihre Waren wieder abzuholen. Nach drei Monaten hänge ich unverkaufte Ware, die in meinen Besitz übergeht auf einen „8-Euro-Ständer“ oder ich entsorge sie.

Um unnötige Wartezeiten für Sie beim Abholen zu vermeiden, ist es sinnvoll zwei bis drei Tage vorher anzurufen, damit ich Ihre noch unverkauften Kleider schon bereitlegen kann.

Falls Sie Fragen haben, freue ich mich auf Ihren Anruf!

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